Planungsbeteiligungen
Planungsbeteiligungen
Die Bauleitplanung der Gemeinde kann grundsätzlich in zwei Bereiche unterteilt werden:
- die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung - F-Plan) und
- die verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplanung / Vorhabenbezogene Bebauungsplanung - B-Pläne) und Satzungen gemäß §§ 34 und 35 BauGB
Bei beiden Planarten sind vielfältige Beteiligungsmöglichkeiten vorgesehen. Eine genauere Beschreibung und die Beteiligungsmöglichkeiten werden unter den Menü-Punkten dargestellt.
Daneben wird die Gemeinde Bösel bei Planungen überörtlicher Natur beteiligt, oftmals mit der Maßgabe, die Bügerinnen und Bürger zu informieren. Entsprechende aktuelle Planungen finden Sie unter "Sonstige Planungen".