Planungsbeteiligung Flächennutzungsplan
Durch den Flächennutzungsplan wird das gesamte Gemeindegebiet überplant und eine Bodennutzung (z. B. Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, gewerbliche Flächen, Sonderbauflächen) für jedes Grundstück festgelegt.
Anhand des Flächennutzungsplanes soll die zukünftige Entwicklung des Gemeindegebietes aufgezeigt werden. Ein Anspruch auf die dargestellte Nutzung besteht jedoch nicht.
Folgende Flächennutzungsplanänderungen sind im Verfahren:
17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Steinwitten III) der Gemeinde Bösel
Ein ortsansässiges Unternehmen ist mit einem Erweiterungsvorhaben auf einem Grundstück an der „Industriestraße“ an die Gemeinde herangetreten. Die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans lassen dies jedoch nicht zu. Daraufhin hat die Gemeinde überprüft, ob es städtebaulich sinnvoll ist, auf dem betreffenden Grundstück neues Bauland auszuweisen. Diese Prüfung hatte ein positives Ergebnis. Insofern schafft die Gemeinde entsprechendes Planungsrecht durch eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine mögliche gewerbliche Entwicklung.
Der Geltungsbereich liegt südlich der Industriestraße.
Die Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Steinwitten III) der Gemeinde Bösel hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 29.11.2023 beschlossen.
In seiner am 04.12.2024 hat der Verwaltungsausschuss den gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwurf der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Steinwitten III), den Entwurf der Begründung sowie den Entwurf des Umweltberichts beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes, der Entwurf der Begründung sowie der des Umweltberichts und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom 17. Januar 2025 bis zum 16. Februar 2025 - beide Tage einschließlich - im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 - Bauen, Planen, Ordnung -, Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags bis freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr sowie mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Folgende Flächennutzungsplanänderungen sind im Verfahren:
Aktuelle F-Planänderungen im Beteiligungsverfahren.
17. Änderung des Flächennutzungsplanes 2005 (Steinwitten III)
Unterlagen zur 17. FNP-Änderung
- 17. FNP-Änderung Entwurf Planzeichnung 4 MB
- 17. FNP-Änderung Entwurf Begründung457 KB
- 17. FNP-Änderung Entwurf Umweltbericht 592 KB
- Lärmschutzgutachten 1 MB
- Geruchsgutachten4 MB
- Abwägung Bauausschuss vom 27.11.2024169 KB
- Anerkennung Landkreis Ammerland Fläche Edewecht227 KB
- Anschreiben Anerkennung Landkreis Cloppenburg Pool Edewecht124 KB
- Antrag Ökokonto Pool Edewecht1 MB