Standortpotenzialflächenanalyse "Windenergie"

Die Verwaltung hat schon mehrfach in verschiedenen Sitzungen über die Thematik berichtet, zuletzt öffentlich in der Beratungsfolge der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr vom 27. November 2023 (Vorlage Nr. 067/2023). Ergebnis der Sitzung war, dass die Angelegenheit zur weiteren Beratung in die Fraktionen/Gruppen gegeben und danach erneut öffentlich beraten wird.

In der oben genannten Sitzungskette sind die von den Kriterien des Landkreises abweichenden Abstandkriterien der Gemeinde Bösel erläutert worden, im Wesentlichen:
- Abstände zu Wohnbauflächen 1.000 Meter (Landkreis 800 Meter)
- Einzelwohnhäuser und Wohnen im Außenbereich 675 Meter (Landkreis 575 Meter)
- Gewerbliche und sonstige Bauflächen mit Wohnnutzung 800 Meter (Landkreis keine Abstände)

Hinsichtlich der kommenden Sitzungskette sind folgende wesentliche Anpassungen der Abstandskriterien in der interfraktionellen Sitzung geplant:
- Abstände zu Wohnbauflächen 900 Meter
- Einzelwohnhäuser und Wohnen im Außenbereich 600 Meter
- Gewerbliche und sonstige Bauflächen mit Wohnnutzung entfallen.

Weitere Einzelheiten und die neuen Potenziale sind den Karten zu entnehmen. Im Wesentlichen ergeben sich entwickelbare neue Potenziale in Overlahe und Petersdorf.

Gemäß dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz, kurz WindBG) hat das Bundesland Niedersachsen 1,7 % der Landesfläche bis zum 31.12.2027 und 2,2 % der Landesfläche bis zum 31.12.2032 als Windenergiegebiet auszuweisen. 

Im Gesetz zum Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (kurz NWindG), ist vorgesehen, 2,27 % der Fläche im Landkreis Cloppenburg bis zum 31.12.2027 und 2,94 % der Fläche bis zum 31.12.2032 als Windenergiegebiet auszuweisen. Dies entspricht einer Flächengröße von 3.230 ha bis zum 31.12.2027 und einer Flächengröße von 4.179 ha bis zum 31.12.2032.

Im Vergleich dazu hat die Gemeinde Bösel bisher ca. 1,4 % des Gemeindegebietes als Windenergiegebiet ausgewiesen (die Prozentangaben beziehen sich auf Rotor-Out-Flächen). Der Nachweis der erbrachten Fläche erfolgt durch die Ausweisung von Windenergiegebieten innerhalb des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) des Landkreises Cloppenburg, welches neu aufgestellt wird.

Das vorgegebene Flächenziel von 2,94 % ist nur erreichbar, wenn u.a. der durchschnittliche Deckungsbedarf aus der Gemeinde Bösel mehr als verdoppelt wird. Neben der Gemeinde Bösel leisten die Gemeinde Saterland und die Stadt Friesoythe den größten Beitrag zur Energiewende im Landkreis Cloppenburg. 

Aufgrund der Änderung der Gesetzesgrundlage sind die im RROP ausgewiesenen Windenergiegebiete ohne eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ohne die Erarbeitung eines Bebauungsplanes entwickelbar.

Die Gemeinde kann im Rahmen ihrer Planungshoheit über die im RROP ausgewiesenen Flächen hinaus weitere Windenergiegebiete entwickeln. Nach politischen Beratungen soll über die im RROP bereits ausgewiesenen Flächen weitere Flächen für die Windenergie ausgewiesen werden. Entsprechend wurden die Kriterien soweit angepasst, dass eine weitere On-Top- Ausweisung an zwei Stellen im Gemeindegebiet ermöglicht wird. Die sich daraus neu ergebenden Potenziale sind nachfolgend einzusehen.

Präsentation

Restflächen Variante 1

Überlappungsplan Variante 1

Überlappungsplan Variante 2

Standortpotenzialflächenanalyse "Freiflächenphotovoltaikanlagen"

In der Sitzung des Rates am 29. Juni 2022 (4. d. N. NÖFT) wurde sich mehrheitlich für die Erstellung einer Standortpotenzialflächenanalyse für die Windenergie und Freiflächenphotovoltaikanlagen ausgesprochen. Die Erstellung der Windpotenzialstudie wurde seinerzeit vorgezogen und befindet sich nach politischen Vorberatungen zur weiteren Abstimmung in den Fraktionen.

Durch das im Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG 2023 formulierte Ziel soll der Anteil des aus erneuerbaren Energien erzeugten Stromes auf mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert werden. Ferner liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit.

Die im Ausschuss für Wirtschaft, Umwelt, Planung, Bau und Verkehr am 06.03.2024 vorgestellten Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt. 

Kontakt Bau- und Planungsamt

Christoph Burtz
Tel.: 04494 / 89-18
E-Mail: burtz@boesel.de
Rathaus,
Obergeschoss, Zimmer 2.08