Beteiligung bei sonstigen und überörtlichen Planungen
Die Gemeinden werden bei Planungen überörtlicher Natur oftmals mit der Maßgabe beteiligt, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.
Aktuell sind folgende Verfahren in der Beteiligung:
Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen in Thüle
Die Firma Energiekontor Windfarm ZWP THÜ GmbH & Co. KG, Amtsdamm 26, 27628 Hagen sowie die Firma Windenergie Thüle GmbH &. Co. KG, Auf dem Sande 6, 26169 Friesoythe beantragen jeweils gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 17.05.2013 i. V. m. § 1 Abs. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des BImSchG vom 31.05.2017 in den jeweils gültigen Fassungen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von je 3 Windenergieanlagen.
In diesem Zusammenhang liegen der Antrag und die Antragsunterlagen sowie die Unterlagen mit den Angaben über die Auswirkung des Vorhabens auf die Nachbarschaft und die Allgemeinheit sowie sonstige der Behörde bis zur Bekanntmachung vorliegende entscheidungserhebliche Berichte und Empfehlungen einschließlich des Umweltverträglichkeitsprüfungsberichtes vom
03.12.2024 bis 02.01.2025
beim Landkreis Cloppenburg, Bauamt und im Rathaus der Stadt Friesoythe zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen das Vorhaben können Einwendungen innerhalb der Einwendungsfrist vom
03.01.2025 bis 03.02.2025
schriftlich beim Landkreis Cloppenburg oder elektronisch an bauamt@lkclp.de unter Nennung des Vorhabens erhoben werden. Die Einwendungen sind mit Namen sowie Anschrift der Einwender zu versehen.
Nähere Angaben finden Sie in den Bekanntmachungen sowie während des o. g. Zeitraums im zentralen UVP-Portal Niedersachsen https://uvp.niedersachsen.de/portal/ unter der Bezeichnung „Windpark Thüle (2)“.
Christoph Burtz
Tel.: 04494 / 89-18
E-Mail: burtz@boesel.de
Rathaus,
Obergeschoss, Zimmer 2.10