Planungsbeteiligungen Bebauungspläne

Im Bebauungsplan wird ein Bereich im Gemeindegebiet (z. B. Ortschaft, Siedlung, Straßenzug) umgrenzt und eine Nutzung detailliert geregelt.

So kann ein Bebauungsplan Aussagen über die überbaubare Grundstücksfläche, die Gebäudehöhe, die Anzahl der Vollgeschosse etc. treffen oder weitergehende textliche Festsetzungen beinhalten. Für die Aufstellung und Änderung von Bauleitplänen ist die Durchführung eines bundeseinheitlichen Bauleitplanverfahrens erforderlich. In der Regel dauert ein Bauleitplanverfahren 1 bis 2 Jahre.

Bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung werden sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die sogenannten Träger öffentlicher Belange (Behörden und Institutionen, deren Sachgebiet von der Planung berührt sein könnte) über die Planung informiert.

Weitere Informationen zum Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanens erhalten Sie hier.

Kontakt Bau- und Planungsamt

Christoph Burtz
Tel.: 04494 / 89-18
E-Mail: burtz@boesel.de
Rathaus,
Obergeschoss, Zimmer 2.08

Beteiligung Bauleitplanung

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit haben Sie die Möglichkeit, Anregungen zu den Planentwürfen zu geben. Sie können Ihre Anregungen schriftlich oder mündlich vorbringen.