Bebauungsplan Nr. 70 "Bösel Nord III"

Die Gemeinde Bösel beabsichtigt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes zu schaffen. Zu diesem Zweck wird der Bebauungsplan Nr. 70 „Bösel Nord III“ aufgestellt. 

Der Geltungsbereich liegt südlich der Straße Neuland, westlich der Schäferstraße und östlich der Fladderburger Straße.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 70 „Bösel Nord III“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen.

Gem. § 13 a BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 70 „Bösel Nord III“ mit seiner Begründung in der Zeit vom 27. September bis zum 29. Oktober 2024 - beide Tage einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Da es sich bei der Aufstellung des Bebauungsplanes aufgrund des innerörtlichen Standortes und des Planumfanges um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt, wird die Bebauungsplanänderung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und die Erarbeitung eines Umweltberichtes gem. § 2 a BauGB sind folglich nicht notwendig.