Bebauungsplan Nr. 76 „Gewerbegebiet Glaßdorfer Straße“

Die Gemeinde Bösel beabsichtigt, die Umsetzung eines Gewerbegebietes an der Glaßdorfer Straße planungsrechtlich einzuleiten. Städtebauliches Ziel der Gemeinde Bösel ist es, die zukünftige gewerbliche Entwicklung auf die Flächen südlich der Ortslage Bösel, angrenzend an die dort bereits vorhandenen gewerblichen Bauflächen, zu konzentrieren. Das Plangebiet liegt südlich der Straße Südkamper Ring und westlich der Glaßdorfer Straße. 

Der Verwaltungsausschuss hat in der Sitzung am 14.08.2024 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser wird gem. § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sollen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt werden. Dazu liegt der Geltungsbereich nebst Beschreibung der Grundzüge der Planung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom 22. November bis zum 31. Dezember 2024 - beide Tage einschließlich - im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.  Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.