Wer den Papierführerschein tauschen muss

Achtung, Führerschein-Inhaberinnen und -Inhaber! Bis zum 19. Januar 2025 müssen alle, die 1971 oder später geboren wurden und noch einen rosa oder grauen Papier-Führerschein haben, diesen umtauschen! Betroffen sind Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden. Dafür gibt es dann den praktischen EU-Führerschein im Kreditkartenformat, der 15 Jahre lang gültig ist.
 

Wichtige Infos zum Umtausch:

• Benötigte Unterlagen: Biometrisches Passbild, bisheriger nationaler Führerschein und gültiger Personalausweis

• Kosten: 26,50 € für den Umtausch, ggf. zusätzliche Gebühr für die Verlängerung der Fahrberechtigung der Fahrklasse 2 (C/CE) beim Landkreis (ca. 45 €)

• Weitere Voraussetzungen: Kein hinterlegtes Fahrverbot bei der Bußgeldstelle und eine persönliche Vorsprache bei der ausstellenden Behörde

• Frist verpasst? Dann kann ein Verwarngeld von 10 € fällig werden

 

Bitte den Umtausch rechtzeitig erledigen, um Verwarngeld zu vermeiden.