Osterfeuer können angemeldet werden

Am 20.04.2025 ist Ostersonntag. Anmeldungen für diesjährige Osterfeuer können ab sofort bei der Gemeinde Bösel eingereicht werden. Die Anmeldung kann persönlich im Rathaus (Raum 1.09), telefonisch unter 04494/ 89-22 oder per Mail an willenborg@boesel.de bis zum 04.04.2024 erfolgen.

Woher stammt dieser Brauch? Osterfeuer sind Brauchtumsfeuer und haben eine lange Tradition. In vorchristlicher Zeit wurden im Frühjahr Feuer entzündet, um den Winter zu vertreiben. Früher wurde das Osterfeuer vom gesamten Ort oder der Gemeinde immer an ein- und demselben Platz bereitet. Heute werden sie meist von Vereinen organisiert. Charakter eines Osterfeuers ist aber immer, dass dieses für jedermann öffentlich zugänglich ist und es dem Brauchtum gewidmet ist.

Was darf ins Osterfeuer? Bei Brauchtumsfeuern können geeignete pflanzliche Rückstände, unter anderem unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige Pflanzenreste verbrannt werden. Nicht mitverbrannt werden dürfen Abfälle wie beschichtetes/behandeltes Holz (hierunter fallen auch behandelte Paletten, Schalbretter usw.), Altreifen oder Sperrmüll. Andere Stoffe, insbesondere Mineralöle und Mineralölprodukte oder Abfälle, wie Plastik und Verpackungsrückstände, dürfen weder zum Anzünden noch zur Unterhaltung des Feuers benutzt werden.

Da jedes einzelne Osterfeuer eine Umweltbelastung darstellt, ist rechtzeitig zu überlegen, ob nicht durch eine gemeinsame Veranstaltung mit anderen Vereinen und Einrichtungen die Anzahl der Osterfeuer verringert werden kann. Für das Anbieten von Getränken und/oder Speisen ist eine Gaststättenanzeige notwendig.