Bebauungsplanes Nr. 74 "Steinwitten III"

Ein ortsansässiges Unternehmen ist mit einem Erweiterungsvorhaben auf einem Grundstück an der „Industriestraße“ an die Gemeinde herangetreten. Die Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans lassen dies jedoch nicht zu. Daraufhin hat die Gemeinde überprüft ob es städtebaulich sinnvoll ist, auf dem betreffenden Grundstück neues Bauland auszuweisen. Diese Prüfung hatte ein positives Ergebnis. Insofern schafft die Gemeinde entsprechendes Planungsrecht durch eine Änderung des Bebauungsplans für eine mögliche gewerbliche Entwicklung.

Der Geltungsbereich liegt südlich der Industriestraße.

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Bösel hat in seiner Sitzung am 29.11.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 74 „Steinwitten III“ beschlossen.

Gem. § 3 Abs. 1 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 74 „Steinwitten III“ mit seiner Begründung in der Zeit vom 22. August zum 23. September 2024 - beide Tage einschließlich – im Rathaus der Gemeinde Bösel, Fachbereich 2 – Bauen, Planen, Ordnung – Zimmer 2.10, Am Kirchplatz 15, 26219 Bösel, während der Dienststunden (montags – freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr, montags und donnerstags von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Ebenfalls besteht allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen bei der Gemeinde schriftlich oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@boesel.de eingereicht oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.