Hinweis zur Grundsteuer

In den kommenden Tagen gehen bei den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Bösel die Grundsteuerbescheide ein. Zuständig für die Bemessung ist das Finanzamt Cloppenburg. Wer Fehler in seinem Bescheid findet oder glaubt, dass sein Eigentum nicht angemessen bewertet wurde, muss sich in diesem Fall direkt an das Finanzamt wenden.

Zur Grundsteuerreform hat das Finanzamt Cloppenburg eine Hotline eingerichtet und ist zu folgenden Zeiten telefonisch unter 04471 – 887 – 630 erreichbar:

Mo., Di. u. Do.:  08:00 -15:00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeit, Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

Änderungen am Bescheid durch die Gemeinde Bösel können erst nach Klärung mit dem Finanzamt Cloppenburg vorgenommen werden. 

 

Info zur Grundsteuerreform:

Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung vom 09.12.2024 die Hebesätze Grundsteuer A und Grundsteuer B gesenkt und folgende Realsteuerhebesätze zum 01.01.2025 durch Satzung festgesetzt:


Grundsteuer A    290 v. H. 
Grundsteuer B    290 v. H.
Gewerbesteuer   400 v. H. 


Die Realsteuerhebesätze aus dem Jahr 2024 lagen einheitlich bei 400 v. H. Im Zuge der Grundsteuerreform wurden die genannten Hebesätze zum 01.01.2025 angepasst. Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Bösel werden um den 10. Januar 2025 postalisch versendet.