Der Rat der Gemeinde hat in seiner Sitzung vom 09.12.2024 folgende Realsteuerhebesätze zum 01.01.2025 durch Satzung festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) Für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 290 v. H.
b) Für Grundstücke (Grundsteuer B) 290 v. H.
2. Gewerbesteuer 400 v. H.
Die derzeitig gültigen Realsteuerhebesätze liegen einheitlich bei 400 v. H.. Im Zuge der Grundsteuerreform werden die genannten Hebesätze zum 01.01.2025 angepasst. Die Grundsteuerbescheide der Gemeinde Bösel werden um den 10. Januar 2025 postalisch versendet.
Finanzamt ist Ansprechpartner
Wer Fehler in seinem Bescheid findet oder glaubt, dass sein Eigentum nicht angemessen bewertet wurde, muss sich an das Finanzamt wenden. Die Hotline Grundsteuerreform ist (Mo., Di. u. Do.: 08:00 -15:00 Uhr, Mi.: keine Sprechzeit, Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr) telefonisch unter 04471 – 887 – 630 erreichbar.