Anmeldung der Schulneulinge für das Schuljahr 2026/2027 an der St.-Martin-Schule Bösel

Nach § 64 des Nieders. Schulgesetzes (NSchG) beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September 2026 das 6. Lebensjahr vollenden, mit dem 1. August 2026 die Pflicht zum Besuch der Grundschule. Die von der Schulpflicht zurückgestellten Kinder müssen erneut angemeldet werden.

Eltern, deren Kinder das sechste Lebensjahr in der Zeit vom 1. Juli bis zum 30. September vollenden, haben nunmehr die Möglichkeit, den Einschulungstermin um ein Jahr zu verschieben. Dabei sollen die Eltern sich bis zum Stichtag 1. Mai 2026 entschieden haben, ob die Einschulung des Kindes um ein Jahr hinausgeschoben werden soll. In diesem Fall reicht eine schriftliche Erklärung gegenüber der Schule aus. Den Antrag dazu bekommen Sie im Sekretariat der St.-Martin-Schule.

Kinder, die nach dem 01.10.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten mit Beginn des Schuljahres 2026/2027 vorzeitig in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Der Antrag sollte vor den Osterferien 2026 bei der zuständigen Grundschule eingereicht werden. Diese Kinder werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, die Schulneulinge an der St.-Martin-Schule Bösel schriftlich anzumelden. Dazu werden Sie von der Schule angeschrieben.