Steuern und Gebühren der Gemeinde Bösel

Realsteuern
Gewerbesteuer 370 v. H.
Grundsteuer A 370 v. H.
Grundsteuer B 360 v. H. Â
HundesteuerÂ
für den 1. Hund 35,00 Euro
für den 2. Hund 55,00 Euro
für jeden weiteren Hund 75,00 Euro Â
Spielgerätesteuer siehe Vergnügungssteuersatzung
StraßenreinigungÂ
je lfdm. Straßenfront 0,77 Euro (bei einseitigem Gehweg/Rinne 0,38 Euro)
Verwaltungskosten siehe Satzung und Kostentarif
Entgelte des OOWV für den Abwasserbetrieb in Bösel
Der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) betreibt die Abwasseranlage in Bösel. Die Entgelte werden vom OOWV erhoben. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den OOWV.
Kleinkläranlagen:
Grundpreis pro Abfuhr | 56,00 € |
Abflusslose Gruben je m³ | 9,00 € |
Hauskläranlage je m³ | 26,00 € |
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Zentrale Abwasserbeseitigung
Das Abwasserbeseitigungsentgelt besteht aus einem Grundpreis und einem Arbeitspreis. Der Grundpreis bemisst sich nach der Größe/Nennweite des Trinkwasseranschlusses und der Anzahl der zu entsorgenden wirtschaftlichen Einheiten.
Grundpreis für Anschlüsse mit folgenden Nennweiten |  |
bis 40 mm | 6,25 € pro Monat |
50 mm |  9,75 € pro Monat |
80 mm |
 24,95 € pro Monat |
jede weitere wirtschaftliche Einheit zusätzlicher Grundpreis |  6,25 € pro Monat |
 |  |
Arbeitspreis (ab 01.01.2022) |  3,06 € je m³ |
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