Hundesteuer
Hunde sind zur Hundesteuer anzumelden. Rechtsgrundlage ist die Hundesteuersatzung der Gemeinde Bösel.
Gemäß § 6 Hundesteuersatzung Gemeinde Bösel beginnt
die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf die Aufnahme nach § 2 Abs. 1 folgenden Kalendermonats, frühestens mit dem ersten Tag des folgenden Kalendermonats, in dem der Hund drei Monate alt wird. Bei Zuzug eines Hundehalters in die Gemeinde beginnt die Steuerpflicht mit dem ersten Tag des auf den Zuzug folgenden Kalendermonats.
Gemäß § 6 Hundesteuersatzung Gemeinde Bösel endet
die Steuerpflicht mit Ablauf des Kalendermonats, in dem der Hund abgeschafft wird, abhanden kommt oder stirbt oder der Hundehalter wegzieht.
Die Hundesteuer beträgt
für den 1. Hund 35,00 Euro
für den 2. Hund 55,00 Euro
für jeden weiteren Hund 75,00 Euro.Â
Sie können Ihren Hund über das Onlineformular einfach anmelden. Sobald uns die Daten übermittelt wurden, wird der Hund angemeldet. Der Steuerbescheid inkl. Hundesteuermarke und SEPA-Lastschriftmandat wird Ihnen per Post zugestellt.
Das SEPA-Lastschriftmandat ist ausgefüllt und unterschrieben im Original an uns zurückzusenden.Â
Abmeldung eines Hundes
Zur Abmeldung eines Hundes können Sie das folgende Formular nutzen. Denken Sie bitte daran, die Hundessteuermarke zurück zu senden.